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Haftpflichtversicherung


Gegenstand


Das Haftpflichtversicherungsrecht befasst sich nicht nur mit der privaten Haftpflichtversicherung, sondern umfasst viele Bereiche, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer oder für Bauherren, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer, die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmen oder die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer. Versicherungsrechtlich erfolgt die Untergliederung grundsätzlich in

 


Allgemeine Private Haftpflichtversicherung


Die private Haftpflichtversicherung gewährleistet einen umfassenden Schutz für jede Person, da sie Unglücksfälle und Missgeschicke jederzeit verursachen kann. Nicht selten entstehen in diesen Fällen erhebliche Kosten. So kann der durch einen Fußgänger verursachte Unfall schnell Schäden in mehrstelliger Höhe nach sich ziehen. Ebenso stellt die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung für Tierhalter dar. Da Tiere unberechenbar sind, sah der Gesetzgeber bereits mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in § 833 BGB die sogenannte Tierhalterhaftung vor. Wird hiernach durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Hausbesitzer deren Gebäude eine Ölheizung mit Tank enthält, können das Risiko der Verunreinigung des Grundwassers oder Erdreichs mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abdecken. Wenn nämlich Öl ausläuft oder beim Einfüllen der Stoffe in die Anlage Öl austritt, können Schadensersatzforderungen in beträchtlicher Höhe drohen. 

Versicherungsrechtliche Grundlagen


In der Regel ergibt sich der Haftpflichtversicherungsschutz aus den allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB), die bei den Versicherern grundsätzlich den gleichen Inhalt haben. Daneben gibt es für spezielle Haftpflichtversicherungen besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR), die den eigentlichen Versicherungsumfang bestimmen und unterschiedlich sein können. Eine besondere Beachtung sollten auch die sogenannten Ausschlüsse finden, die sich sowohl in den AHB als auch den BBR aufspüren lassen. Tritt ein Schadensfall ein, sollte schnell gehandelt werden. Denn Haftpflichtschäden sind dem Versicherer grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen und zu melden. Um sich nicht dem Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung auszusetzen, sollten die Umstände, die zum Schaden führten, genau und wahrheitsgemäß geschildert werden. Im Zweifel sollte man sich vorher schnell rechtlich beraten lassen, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Obliegenheiten stellen vertragliche Nebenpflichten oder Handlungsanleitungen dar. Werden sie schuldhaft verletzt, führt dies nicht selten dazu, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei wird.

Dienstleistungen


Bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte fachlich kompetent und praxisnah bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

 

Kontakt


Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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