Herzlich Willkommen!

Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Betriebsverfassungsrecht (BetrVG)


Mitarbeitervertretungen


Die Betriebsverfassung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und bildet den Rahmen für die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit der von den Arbeitnehmern gewählten Betriebsräte als Mitarbeitervertretung und den Arbeitgebern. Im öffentlichen Dienst bezeichnet man die Mitarbeitervertretung als Personalrat und die Arbeitgeberseite als Dienstherrn, wobei sich ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder bzw. dem Bundespersonalvertretungsgesetz richten (mehr). In kirchlichen Einrichtungen ist grundsätzlich das Mitarbeitervertretungsgesetz zu beachten.

Arbeitgeber und Betriebsrat


Das BetrVG enthält Regelungen, ab welcher Betriebsgröße ein Betriebsrat gewählt werden kann und wie seine Mitbestimmungs- sowie Mitwirkungsrechte ausgestaltet sind. Darüber hinaus sind wesentliche Informationsrechte des Betriebsrats und Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers im BetrVG normiert, wobei die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ein herauszuhebender Aspekt ist. Dennoch gibt es oftmals Störungen in der Zusammenarbeit.

Rechtswahrnehmung


Wenn Sie sich als Arbeitgeber mit einer betriebsverfassungsrechtlichen Problematik konfrontiert sehen oder als Mitarbeitervertretung und/oder Mitglied des Betriebsrates Rechte wahrnehmen möchten, die sich aus dem BetrVG ergeben oder ein Beschlussverfahren unvermeidlich erscheint, unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte auch mit dem Ziel, eine den Betriebsfrieden fördernde Lösung zu finden. Ebenso stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite wenn ein Betriebsrat eingerichtet werden soll.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

PROBST · Rechtsanwälte

 

 
Dr. PROBST · Rechtsanwälte