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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Schutz besonderer Personengruppen


Schutzbedürfnis


Menschen im Arbeitsleben mit einem herausragenden Bedürfnis auf einen besonderen Schutz werden grundsätzlich unter dem Oberbegriff „Schutz besonderer Personengruppen“ zusammengefasst. Es handelt sich unter anderem um Jugendliche, Auszubildende, Schwangere und Mütter oder schwerbehinderte Menschen. Ihnen soll neben einem besonderen Kündigungsschutz auch eine gewisse Sicherheit im Berufsleben gewährleistet werden.

Dienstleistung


Wissen Sie nicht, ob Ihnen ein besonderer Schutzanspruch zusteht, oder gehören Sie zu einer besonderen Personengruppe und wollen Ihre Ansprüche durchsetzen, unterstützen sie PROBST · Rechtsanwälte mit ihrer besonderen Fachkompetenz und ihren herausgehobenen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht. So etwa, wenn Sie die Feststellungen des Grades Ihrer Behinderung und/oder die Zuerkennung eines Merkzeichens gegen das Versorgungsamt beabsichtigen, als schwerbehinderter Mensch einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben anstreben, ohne behördliche Beteiligung Adressat einer Kündigung sind oder Ihnen nach Mitteilung Ihrer Schwangerschaft vom Arbeitgeber mit der Androhung einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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