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Ausländerrecht


Ordnungsrecht


Das deutsche Ausländerrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und des Ordnungsrechts. Es befasst sich im Wesentlichen mit der Einreise und dem Aufenthalt von Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, regelt jedoch auch die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht. Nach den §§ 3 bis 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist für die Einreise und für den Aufenthalt grundsätzlich einerseits ein Pass und andererseits der Besitz eines Aufenthaltstitels erforderlich. Aufenthaltsverhindernde und –beendende Maßnahmen finden sich in §§ 15, 51 bis 62 AufenthG. Strafbestimmungen und Tatbestände auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitsrechts ergeben sich aus den §§ 95 – 98 AufenthG sowie § 77 AufenthV. Für Unionsbürger gilt das Freizügigkeitsgesetz.

Das Aufenthaltsgesetz regelt als allgemeines Gesetz zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Ausländerrechts für Drittstaatsangehörige insbesondere

Asylverfahren


Den Aufenthalt von Asylbewerbern regelt das Asylverfahrensgesetz, das von Artikel 16 a Grundgesetz bestimmt ist. Geregelt wird u. a. das Verfahren für um Asyl nachsuchende bzw. Asyl beantragende Drittstaatsangehörige. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen unanfechtbar anerkannten Asylberechtigten ist aber dann in §§ 25 Abs. 1, 26 Abs. 3 AufenthG geregelt.

Ausländerrecht und Europa


Das Ausländerrecht ist wesentlich durch das Recht der Europäischen Union geprägt. Das Schengener Abkommen stellt einen Teil der Rechtsordnung der Europäischen Union dar. Geregelt werden der Grenzübertritt, die Grenzkontrollen, das Visum-Recht und das Recht des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen. Die Rechte der Unionsbürger, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, ist als Grundfreiheit einerseits in den Verträgen der Europäischen Union und andererseits in der Richtlinie 2004/38/EG enthalten. Ferner ist die Erteilung von Visa für die Durchreise und eine Aufenthaltsdauer von maximal 3 Monaten in der Verordnung Nr. 810/2009 (EG) vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) geregelt. Daneben gibt es zahlreiche zu beachtende Richtlinien, die hier im Einzelnen nicht aufgezählt werden können.

 
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