Berufe im Gesundheitswesen
- Neben dem Krankenhausträger werde ich aufgrund einer Behandlung persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wie sollte ich hierauf reagieren?
- Mein Arbeitgeber kündigt mir das Arbeitsverhältnis, weil ich im Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten einen Fehler gemacht haben soll, der ihn zum Schadensersatz verpflichtet?
- Muss ich den von meiner Berufshaftpflicht empfohlenen Rechtsanwalt wählen, obwohl er im Lager der Versicherung steht?
- Welche Weiterbildungsmöglichkeiten kann ich für die Ambulante Pflege sowie die Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege in Anspruch nehmen?
- Kann ich die Weiterbildung in einem Gesundheitsfachberuf auch an einer privaten Schule ohne staatliche Anerkennung wahrnehmen?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen und besteht die Anerkennung von Weiterbildungen aus anderen Fachbereichen?
- Wer erteilt Bescheinigungen für das Ausland in akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen?
- Wird eine im Ausland erworbenen Qualifikation oder Abschluss in einem akademischen Heilberuf oder Gesundheitsfachberuf in Deutschland anerkannt?
- Erfordert die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes eine Berufserlaubnis?
- Kann ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen?
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Sonstige Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Unter einem Heilberuf versteht man im Gesundheitswesen in der Regel Berufe und Tätigkeiten, die sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen befassen. Hierzu gehören nicht nur die akademischen Heilberufe der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte und Apotheker, sondern auch die Berufe im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, der Kunsttherapie, der Musiktherapie, der psychologischen Psychotherapie sowie andere psychotherapeutische Heilberufe. Darüber hinaus zählen hierzu auch die weiteren Gesundheitsfachberufe, die früher unter dem Oberbegriff Heilhilfsberufe zusammengefasst wurden. Heilhilfsberufe im engeren Sinn setzen grundsätzlich die Anordnung von Ärzten um.
Einzelne Gesundheitsfachberufe
Zu den Gesundheitsfachberufen gehören unter anderem, der Altenpfleger, der Altenpflegerhelfer, der Diätassistent, der Ergotherapeut, der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, der Gesundheits- und Krankenpfleger, die Hebamme/der Entbindungshelfer, der Krankenpflegehelfer, der Logopäde, der Masseur und medizinischer Bademeister, der Medizinische Fachangestellte, der medizinisch-technische Assistent (MTA), der medizinisch-technische Radiologieassistent (MTRA), der Operationstechnische Assistent (OTA), der pharmazeutisch-technische Assistent (PTA), der Physiotherapeut (früher Krankengymnast) und der Podologe (med. Fußpfleger). Mit gewissen Einschränkungen stellt auch die Tätigkeit des Heilpraktikers einen Gesundheitsfachberuf dar, da er unter Beachtung eines bestimmten gesetzlich festgelegten Rahmens medizinische Tätigkeiten ausüben darf. Voraussetzung für die Berufsausübung ist jedoch eine erfolgreich abgeschlossene amtsärztliche Prüfung nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes. Die jeweiligen Berufsbezeichnungen sind geschützt. Die Überprüfung des Erwerbs der besonderen Befähigungen zur Ausübung der Berufe wird ferner staatlich überwacht.
Problemstellungen
Vertreter aller genannten Berufe können neben berufsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufs schnell mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie hinsichtlich eines unerwünschten Gesundheitsverlaufs bei einem Patienten die persönliche Verantwortung tragen. Besondere Risiken bestehen hier beim Berufsbild der Hebammen und Entbindungshelfer. Jedenfalls können solche Umstände schnell, soweit sie mit einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auftreten daneben auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dienstleistungen
PROBST · Rechtsanwälte begleiten Sie mit ihren besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen u. a. auf den Fachgebieten des Arbeits-, Medizin- und Sozialrechts bei der Schadensabwendung und/oder bei sich anschließenden oder parallel verlaufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Haben Sie hierzu Fragen? Rufen Sie uns in diesem Fall vielleicht einfach einmal an.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Gesundheitsrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und für Sozialrecht
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Medizinrecht und für Verwaltungsrecht