Arztrecht und Kassenarztrecht
- Was muss bei der Begründung des Praxissitzes beachtet werden?
- Welche Voraussetzungen sind bei der Begründung einer Zweigpraxis erforderlich?
- Wie verlege ich den Praxissitz?
- Was muss beim Praxistausch beachtet werden?
- Wann darf ich Ärzte anstellen?
- Was ist bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen und sonstigen Zusammenschlüssen zu beachten?
- Welche Änderungen ergeben sich aus dem Vertragsarztänderungsgesetz (VAG)?
- Was ist bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens und der Einleitung eines Prüfverfahrens zu beachten?
- Wie wende ich mich gegen eine falsche Eingruppierung nach dem HVM?
- Was versteht man unter einer Plausibilitätsprüfung?
- Wie verhalte ich mich, wenn unbegründet der Verdacht eines Abrechnungsbetrugs erhoben wird?
- Obwohl ein ungekündigter Gemeinschaftspraxisvertrag vorliegt, erklärt mein(e) Kollege/-in gegenüber dem Zulassungsausschuss, die gemeinsame vertragsärztliche Versorgung ende. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
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Arztvertragsrecht
Das Arztrecht ist für den Arzt und Zahnarzt zweifelsohne von großer Bedeutung. Es umfasst insbesondere auch die Gestaltung von Verträgen, an denen Ärzte/Zahnärzte beteiligt sind. Die Gestaltung von Kooperationen im Gesundheitswesen, und damit die rechtliche Begleitung von Praxisgründungen, -abgaben und -übernahmen, stellt einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt von PROBST · Rechtsanwälte dar. Zur Gewährleistung einer qualifizierten und hoch spezialisierten Betreuung beschäftigen wir uns intensiv und ständig mit den aktuellen Entwicklungen im Arztrecht und Zahnarztrecht. Dabei können wir den Arzt als Mandanten mit unserer besonderen Erfahrung aus der Betreuung zahlreicher Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren, aber auch vieler Verfahren betreffend die Genehmigung von Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren, schnell und hilfreich unterstützen.
Vertragsarztrecht
Darüber hinaus weist das Arztrecht/Zahnarztrecht dem zugelassenen Arzt, Zahnarzt und ermächtigten Krankenhausarzt eine besondere Stellung im System der GKV zu. Mit seiner Berechtigung zur Teilnahme an der Versorgung der Versicherten der GKV, und damit der vertragsärztlichen Versorgung, sind zahlreiche Pflichten verbunden. Diese bieten oftmals Anlass für Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Institutionen im System der GKV. Nicht selten werden hierbei die Anforderungen an den Pflichtenkatalog behördlich überzogen.
Da der Anteil der Versicherten etwa 90 % der Bevölkerung umfasst, kommt dem Vertragsarztrecht auch eine herausragende Bedeutung für die ambulante ärztliche Leistungserbringung zu. PROBST · Rechtsanwälte begleiten Ärzte, Zahnärzte und ermächtigte Krankenhausärzte in Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts- und Disziplinarverfahren. Ferner stehen wir den vertragsärztlichen Leistungserbringern auch bei Fragen der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen zur Seite, sei es im Zusammenhang mit Verfahren gegen Quartalshonorarbescheide, mit Budgeterhöhungsverfahren oder Verfahren im Zusammenhang mit sachlich-rechnerische Berichtigungen.
Dienstleistungen
Die Beratung von PROBST · Rechtsanwälte erstreckt sich auf den Bereich des gesamten Vertragsarztrechts und ärztlichen Vertragsrechts, ob Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren, Praxisgemeinschaften, Integrierte und Hausarztzentrierte Versorgung sowie sonstige neue Versorgungsformen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht